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Günstig Wohnen hat ein Zuhause - WMO

Informationen (26)

Montag, 18 Juli 2016 10:25

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Dienstag, 05 Juli 2016 08:12

Was passiert beim Tod eines Mitgliedes der Genossenschaft?

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Die Anteile eines verstorbenen Mitgliedes, gehen an den Erben/die Erben über. 

Ja, es besteht die Möglichkeit mit Zustimmung des Vorstandes, Genossenschaftsanteile durch Abtretung an Mitglieder und Dritte zu übertragen, sowie der Schenkung. Dabei gilt wie beim Vererben, dass die Erben die Voraussetzungen gemäß der Satzung erfüllen müssen, damit die Mitgliedschaft fortbestehen bleibt oder die Mitgliedschaft satzungsgemäß endet.

Dienstag, 05 Juli 2016 08:11

Wer kann Mitglied werden?

geschrieben von

Jeder, der volljährig ist, kann Mitglied werden. Natürliche und juristische Personen kommen als Mitglieder in Betracht.

Dienstag, 05 Juli 2016 08:08

Wie kann ich Mitglied werden?

geschrieben von

Wenn Sie Mitglied werden möchten, füllen Sie bitte den Interessentenbogen aus. Diesen finden Sie online auf www.wmo.de. Sie erhalten zur Aufnahme eine Beitrittserklärung.

Dienstag, 05 Juli 2016 08:07

Wie ist eine Genossenschaft aufgebaut?

geschrieben von

Eine Genossenschaft ist ein im Genossenschaftsregister eingetragenes Unternehmen. Sie besteht aus drei Organen: der Generalversammlung, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat (ab 20 Mitgliedern). Die Mitglieder in der Generalversammlung haben alle das gleichgewichtete Stimmrecht um aus ihrem Kreis den Aufsichtsrat zu bestimmen, welcher wiederum den Vorstand benennt. Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft.

Dienstag, 05 Juli 2016 08:07

Die Ziele der WMO

geschrieben von

Die Genossenschaft hat als vordergründigstes Ziel, dauerhaft preisgünstigen genossenschaftlichen Wohnraum für Ihre Mitglieder in der Wirtschaftsregion Münster und Osnabrück zur Verfügung zu stellen. Die Genossenschaft verpflichtet sich sozialen, städtebaulichen und ökologischen Qualitätsschwerpunkten. Gegenüber Einzelinteressen haben Merkmale, die auf Gemeinschaft, soziale Aktivitäten und Stabilität, nachbarschaftliches Wohnen, nachhaltige Einbindung in das Wohnquartier bei größtmöglichen Freiräumen für eigenverantwortliches Handeln der Mitglieder abzielen, Vorrang.

Die Genossenschaft versteht sich als eine Selbsthilfeeinrichtung für selbst verwaltete Wohnprojekte. Sie projektiert, erstellt und/oder erwirbt Immobilien zu Wohnzwecken und überlässt sie den Bewohner/Innen, vertreten durch das Wohnprojekt zur selbst verwalteten Nutzung mit weitgehend autonomen Rechten.

Dafür übernimmt jedes Wohnprojekt sämtliche Kosten und Risiken, die der Genossenschaft im Zusammenhang mit dem jeweiligen Objekt entstehen. Ziel der Genossenschaft ist es, alle Objekte innerhalb von 25 bis höchstens 35 Jahren vollständig von Schulden zu befreien. Die Häuser sollen langfristig für gemeinschaftliches, selbst bestimmtes und ökologisches Wohnen zu bezahlbaren Mieten gesichert werden.Das Wohnen und Leben der Genossenschaft soll beruhen auf Gemeinsinn ebenso wie den Respekt vor der Individualität jedes einzelnen Mitglieds. Die demokratische und gerechte Verteilung von Rechten und Pflichten ist ihren Mitgliedern ein besonderes Anliegen. Soziale und kulturelle Lebendigkeit soll gefördert und unterstützt werden. Kinder sollen Räume zur Entwicklung haben, gleichermaßen sollen jüngere und ältere Bewohner gefördert und Familien gestärkt werden.

Dienstag, 05 Juli 2016 08:05

Was ist eine eingetragene Wohnenossenschaft (eG)?

geschrieben von

Gemeinsam und besser Ziele erreichen das ist der Grundgedanke einer jeden Genossenschaft. Diese Gesellschaftsform ist eine Vereinigung bzw. ein Zusammenschluss mehrerer Personen mit dem Ziel, den Erwerb oder die Wirtschaft der Genossenschaftsmitglieder oder deren soziale oder gesellschaftliche Belange durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Bei der Wohnungsbaugenossenschaft ist das Ziel, für die Mitglieder günstigen Wohnraum zu bauen und ebenso günstig zu überlassen.

Dienstag, 28 Juni 2016 07:59

Was passiert im Todesfall?

geschrieben von

Verstirbt ein Darlehensgeber während der Laufzeit des Vertrages, gehen die Ansprüche aus dem Vertrag auf die Erben über, was über einen Erbschein im Original nachzuweisen ist. Die Übertragung der Nachrangdarlehen ist der Darlehensnehmerin unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach wirksamer Übertragung, von dem bis­herigen und dem neuen Darlehensgeber unter Nennung der Stammdaten des neuen Darlehensgebers mitzuteilen.

Sollte die Darlehensnehmerin im Zeitraum zwischen wirk­samer Übertragung und Unterrichtung Zins- und/ oder Rückzahlungen an den übertragen­den Darlehensgeber geleistet haben, so gelten die Zins- und/ oder Rückzahlungsan­sprüche als mit schuldrechtlicher Wirkung erfüllt. Dem übernehmenden Darlehensgeber stehen keine weiteren Ansprüche gegen die Darlehensnehmerin zu.

Grundsätzlich sind die Erträge in der Steuererklärung zu berücksichtigen. Da die Besteue­rung aber immer von den Verhältnissen des jeweiligen Darlehensgebers abhängt, wird die Beratung eines Steuerberaters empfohlen.

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 2016 WMO Wohnungsbaugenossenschaft Münster-Osnabrück eG