Es besteht das uneingeschränkte Recht auf Übertragung der Nachrangdarlehen durch Abtretung an Dritte sowie Schenkung oder Vererbung. Im Falle einer Vererbung ist dies vom Erben durch einen Erbschein im Original nachzuweisen. Die Übertragung der Nachrangdarlehen ist dem Darlehensnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach wirksamer Übertragung, mitzuteilen.