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Günstig Wohnen hat ein Zuhause - WMO

Welche Pflichten bestehen für den Darlehensgeber?

Als Darlehensgeber sind Sie verpflichtet, den Darlehensbetrag fristgerecht einzuzahlen. Während der Laufzeit des Vertrages haben Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten un­verzüglich schriftlich mitzuteilen.

 2016 WMO Wohnungsbaugenossenschaft Münster-Osnabrück eG