Das Raiffeisen-Jahr 2018 - das Jubiläum für den Vordenker der Genossenschaftsidee: Friedrich Wilhelm Raiffeisen. Am 30. März 2018 jährt sich der Geburtstag des Sozialreformers zum 200. Mal. Seine Idee bewegt Menschen und Märkte, damals wie heute. Über 22 Millionen Deutsche sind heute Mitglied einer Genossenschaft, und immer mehr entdecken diese Form des gemeinschaftlichen Wirtschaftens - ob auf der Suche nach fairen Finanzprodukten, einer nachhaltigen Agrar- und Landwirtschaft, einer unabhängigen Energieversorgung oder einer bezahlbaren Wohnung: Hier zählt das Wohl aller, nicht der Profit weniger. Deshalb heißt es 2018: ,,Mensch Raiffeisen. Starke Idee!" Mehr über die Jubiläumskampagne erfahren Sie unter www.raiffeisen2018.de . - Übrigens: Seit November 2016 gehört die Genossenschaftsidee zum Immateriellen Kulturerbe der Menschheit.
Übersicht der Wohnungen
Wohnung |
Zi. |
Wfl. |
|
1. OG |
1 |
3 | 92 m² |
2 | 3 | 92 m² | |
3 |
1 |
47 m² |
|
|
4 |
3 |
65 m² |
|
5 |
2 |
49 m² |
|
6 + 7 |
3 |
82 m² |
|
8 |
2 | 49 m² |
2. OG |
9 |
1 |
48 m² |
|
10 |
3 |
65 m² |
|
11 |
2 |
49 m² |
12 + 13 |
3 | 82 m² | |
|
14 |
2 |
49 m² |
DG |
15 |
4 |
104 m² |
16 |
3 |
74 m² |
|
17 |
3 |
78 m² |
In zentraler Lage von Albachten haben wir unser erstes Projekt in Münster erstellt. Das moderne Wohn- und Geschäftshaus beinhaltet 15 barrierefreie Wohnungen, eine Tagespflege und eine Apotheke.
Wir sind Mitglied des FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e. V. Bundesvereinigung
Die Anteile eines verstorbenen Mitgliedes, gehen an den Erben/die Erben über.
Ja, es besteht die Möglichkeit mit Zustimmung des Vorstandes, Genossenschaftsanteile durch Abtretung an Mitglieder und Dritte zu übertragen, sowie der Schenkung. Dabei gilt wie beim Vererben, dass die Erben die Voraussetzungen gemäß der Satzung erfüllen müssen, damit die Mitgliedschaft fortbestehen bleibt oder die Mitgliedschaft satzungsgemäß endet.
Jeder, der volljährig ist, kann Mitglied werden. Natürliche und juristische Personen kommen als Mitglieder in Betracht.
Wenn Sie Mitglied werden möchten, füllen Sie bitte den Interessentenbogen aus. Diesen finden Sie online auf www.wmo.de. Sie erhalten zur Aufnahme eine Beitrittserklärung.
Eine Genossenschaft ist ein im Genossenschaftsregister eingetragenes Unternehmen. Sie besteht aus drei Organen: der Generalversammlung, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat (ab 20 Mitgliedern). Die Mitglieder in der Generalversammlung haben alle das gleichgewichtete Stimmrecht um aus ihrem Kreis den Aufsichtsrat zu bestimmen, welcher wiederum den Vorstand benennt. Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft.