Grundsätzlich sind die Erträge in der Steuererklärung zu berücksichtigen. Da die Besteuerung aber immer von den Verhältnissen des jeweiligen Darlehensgebers abhängt, wird die Beratung eines Steuerberaters empfohlen.
Grundsätzlich sind die Erträge in der Steuererklärung zu berücksichtigen. Da die Besteuerung aber immer von den Verhältnissen des jeweiligen Darlehensgebers abhängt, wird die Beratung eines Steuerberaters empfohlen.