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Günstig Wohnen hat ein Zuhause - WMO

Wie kann ich den Darlehensvertrag kündigen?

Für eine wirksame, ordentliche Kündigung muss das schriftliche Kündigungsschreiben fristgerecht, also ein Jahr vor dem gewünschten Vertragsende, bei der „Wohnungsbaugenossenschaft Münster-Osnabrück eG eingegangen sein. Mit Abschluss des Darlehensvertrags wird der § 490 Abs. 1 BGB einvernehmlich außer Kraft gesetzt.

Somit entfällt die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung für den Darlehensgeber, falls in den Vermögensverhältnissen der Darlehensnehmerin eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung des Darlehens gefährdet wird. Abgesehen davon bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Die außerordentliche Kündigung hat schriftlich gegenüber der Darlehensnehmerin zu erfolgen.

 2016 WMO Wohnungsbaugenossenschaft Münster-Osnabrück eG