Da ein Verwaltungsaufwand für die Betreuung der Nachrangdarlehen gegeben ist, ist der Minimalbetrag für das Nachrangdarlehen 2.500,00 €. Der Maximalbetrag beträgt 250.000,00 €. Alle Beträge müssen durch 500 teilbar sein.
Da ein Verwaltungsaufwand für die Betreuung der Nachrangdarlehen gegeben ist, ist der Minimalbetrag für das Nachrangdarlehen 2.500,00 €. Der Maximalbetrag beträgt 250.000,00 €. Alle Beträge müssen durch 500 teilbar sein.