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Günstig Wohnen hat ein Zuhause - WMO

Was ist ein Nachrangdarlehen?

Als Mitglied der Genossenschaft gewähren Sie als Darlehensgeber der Genossenschaft ein (Nachrang-) Darlehen. Bei einem Nachrangdarlehen gelten grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Einzahlung des vertraglich festgelegten Darlehensbetrags.

Die Darlehens­nehmerin, die WMO Wohnungsbaugenossenschaft Münster-Osnabrück eG, schuldet die vertraglich festgelegte Verzinsung über die gesamte Laufzeit des Darlehensverhältnisses sowie die Rückzahlung des Darlehens bei Fälligkeit.

Bei einem Nachrangdarlehen ist jedoch der Anspruch des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehens und auf Zahlung der Zinsen nachrangig d.h. das Mitglied tritt mit seinem Anspruch auf die Rückzahlung des gewährten Darlehens und der Zinsen hinter die Ansprüche (i.d.R. Forderungen) der anderen Gläubiger der Genossenschaft zurück. Für Unternehmen in der genossenschaftlichen Rechtsform sieht das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) bei Nachrangdarlehen eine Ausnahme von der Prospektpflicht vor (§ 32 Abs. 10 VermAnlG).

 2016 WMO Wohnungsbaugenossenschaft Münster-Osnabrück eG